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Blick von der Schlossterrasse auf die Unterstadt Meersburgs. Im Hintergrund leuchtet grün-blau der Bodensee.

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Bitte beachten Sie, dass die Bodenrichtwerte von 2020 nicht zur Meldung für die Grundsteuer zulässig sind.
Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 4. September 2022 verlängert.
Im gesamten Bodenseekreis wird die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald untersagt.
Seit Freitag, 1. Juli 2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben.
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